Physiotherapie Langenhorn

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Häufig gestellte Fragen

ALLGEMEIN

  1. Muss ich unbedingt einen Termin vereinbaren?
  2. Bis wann kann ich einen Termin absagen?
  3. Und wenn ich einen Montagstermin absagen muss?
  4. Muss ich etwas mitbringen?
  5. Bis wann muss ich zu meinem Termin erscheinen?
  6. Muss ich gleich alle Termine aus meinem Rezept vereinbaren?

1. Muss ich unbedingt einen Termin vereinbaren?

Ja. Terminvereinbarungen sind dringend notwendig damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft. Dafür rufen Sie einfach unter 040/520 27 24 an oder nutzen unser Kontaktformular.

Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.


2. Bis wann kann ich einen Termin absagen?

Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Sie deshalb darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, Montag bis Freitag spätestens jedoch 24 Std. vor Ihrem Behandlungsterminn.

3. Und wenn ich einen Montagstermin absagen muss?

Bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung am Freitag.

Bitte sagen Sie in dringen Fällen am Wochenende über unser Kontaktformular ab oder über den Anrufbeantworter.

4. Muss ich etwas mitbringen?

    Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

          • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
          • Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
          • Ihren Terminplaner Rezeptgebühr (siehe hier) oder ggf Befreiungskarte (siehe hier)


          Zu jeder Behandlung:

          • ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken (80 x 140 cm oder größer)  
          • Turnzeug
          • Turnschuhe

          5. Bis wann muss ich zu meinem Termin erscheinen?

          Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis.
          Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt werden.

          6. Muss ich gleich alle Termine aus meinem Rezept vereinbaren?

          Generell: Ja.

          Zu Coronazeiten wird uns das aus diversen Gründen leider nicht immer gelingen.

          GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN

          1. Behandeln Sie auch gesetzlich versicherte Patienten?
          2. Warum musste ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
          3. Wie lange ist ein Rezept gültig?
          4. Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
          5. Warum wird eine Rezeptgebühr/Eigenbeteiligung fällig?
          6. Wie hoch ist die Rezeptgebühr?
          7. Ich bin von der Zuzahlungspflicht befreit. Was muss ich tun?
          8. Darf ich zu einem Rezept auch selbst etwas dazubuchen?

          1. Behandeln Sie auch gesetzlich versicherte Patienten?

          Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.

          Dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.


          2. Warum musste ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?

          Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

          Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht,

          d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.

          Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden.

          Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.


          3. Wie lange ist ein Rezept gültig?

          Der G-BA hat die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung von 14 auf 28 Tage verlängert.

          Damit soll ein möglicherweise bestehender Terminstau in den Praxen entgegengewirkt werden.

          Die Sonderregelung gilt vom 1. Juli bis zum 30. September 2020.

          Mit Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie zum 1. Oktober 2020 wird die Frist von 28 Tagen dann regelhaft gelten.

          4. Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?

          Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept seine Gültigkeit.

          5. Warum wird eine Rezeptgebühr/Eigenbeteiligung fällig?

          Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

          6. Wie hoch ist die Rezeptgebühr?

          Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

          10,00 Euro pro Verordnung

          + 10% des gesamten Behandlungspreises

          Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.


          7. Ich bin von der Zuzahlungspflicht befreit. Was muss ich tun?

          Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

          8. Darf ich zu einem Rezept auch selbst etwas dazubuchen?

          Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.

          Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.

          PRIVATPATIENTEN

          1. Wie läuft das mit der Honorarvereinbarung ab?
          2. Muss ich ggf. selber was dazu zahlen?
          3. Wie kann ich die Behandlungen mit meiner privaten Krankenkversicherung abrechnen?
          4. Wie sind die Preise für Privatpatienten?  

          1. Wie läuft das mit der Honorarvereinbarung ab?

          Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.

          Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

          2. Muss ich ggf. selber was dazu zahlen?

          Sie sollten vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

          3. Wie kann ich die Behandlungen mit meiner privaten Krankenversicherung abrechnen?

          Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.

          4. Wie sind die Preise für Privatpatienten & Beamte?

          Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

          Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,4%.


          Beamte bekommen eine Beihilfe gerechte Rechnung, welche sich an den Beihilfesätzen der Hansestadt Hamburg orientiert.

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